Allgemeine Geschäftsbedingungen

KoDeJa GmbH

Stand: 20. Oktober 2016
  1. Geltungsbereich und allgemeine Grundsätze
    1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der KoDeJa GmbH als Auftragnehmerin gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
    2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von KoDeJa GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen für KoDeJa GmbH als Auftragnehmerin ebenso, auch wenn bei Folge- oder Zusatzverträgen nicht ausdrücklich hierauf hingewiesen wird.
    4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die im Sinn und wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommen.
  2. Auftragsdurchführung
    1. Gegenstand und Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
    2. KoDeJa GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch KoDeJa GmbH. Ein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten entsteht nicht.
  3. Pflichten des Auftraggebers
    1. Den Vertragsparteien ist bewusst, dass der Erfolg des Projektes insgesamt von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und einem intensiven Informationsaustausch zwischen den Parteien abhängig ist.
    2. Der Auftraggeber wird für jedes Projekt einen geeigneten Ansprechpartner / Projektverantwortlichen benennen, der auch kurzfristig für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung steht, die sich im Zusammenhang mit der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben können.
    3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der KoDeJa GmbH auch ohne ihre besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der KoDeJa GmbH bekannt werden.
    4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der KoDeJa GmbH von dieser informiert werden.
  4. Loyalität, Abwerbeverbot
    1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zu Loyalität. Zu unterlassen ist vor allem die Abwerbung, Einstellung oder sonstige Beschäftigung von mit der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen betrauten Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern des Vertragspartners während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
    2. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der KoDeJa GmbH, keine Unternehmen oder Mitarbeiter von Unternehmen, die die KoDeJa GmbH mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen betraut hat, direkt mit Leistungen vergleichbarer Art zu beauftragen.
  5. Rechte an Arbeitsergebnissen
    1. Sämtliche Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte an den Arbeitsergebnissen der KoDeJa GmbH oder solchen, die dem Auftraggeber in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Angebote, Beratungsleistungen, Datenträger, Dolmetschleistungen, Entwürfen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen, Trainingsmaterial, Übersetzungen usw, verbleiben bei der KoDeJa GmbH.
    2. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
    3. Die KoDeJa GmbH räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche Recht ein, die gemäß Nr. 1 geschützten Arbeitsergebnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck zu nutzen. Der Auftraggeber ist jedoch nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der KoDeJa GmbH zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werks (der Werke) eine Haftung der KoDeJa GmbH – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werks (der Werke) – gegenüber Dritten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen des Werks (der Werke) durch Dritte.
    4. Die unter Nr. 3 geregelte Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung vollständig bezahlt hat.
    5. Ein Verstoß des Auftraggebers gegen die Regelungen der Nr. 1 und/oder Nr. 2 berechtigen zur außerordentlichen Kündigung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
  6. Gewährleistung
    1. Alle diejenigen Produkte oder Leistungen sind unentgeltlich nach Wahl des KoDeJa GmbH nachzubessern oder neu auszuliefern, die innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten seit Abnahme der Leistung einen Sach- oder Rechtsmangel aufweisen. Die Feststellung solcher Mängel ist der KoDeJa GmbH unverzüglich in Textform mitzuteilen. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Vorsatz, Arglist und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  7. Haftung
    1. KoDeJa GmbH haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und in Fällen zwingender Haftung aus Gesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit KoDeJa GmbH Mängel der Leistung arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert hat.
    2. Soweit keine andere Summe schriftlich vereinbart ist, beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des vereinbarten Honorars, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
    3. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch KoDeJa GmbH. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
    4. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
  8. Geheimhaltung und Datenschutz
    1. KoDeJa GmbH verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
    2. KoDeJa GmbH ist von der Schweigepflicht gegenüber Erfüllungsgehilfe und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
    3. Die Schweigepflicht gilt ab dem letzten dokumentierten Erhalt einer Auftragsanfrage an KoDeJa GmbH durch den Auftraggeber beziehungsweise ab dem Tage von dessen Erfüllung für einen Zeitraum von zwei Jahren weiter.
    4. KoDeJa GmbH ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Aufnahme und Durchführung von Geschäftsaktivitäten zu speichern und zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der KoDeJa GmbH Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
  9. Honorar und Rechnungslegung
    1. Die Abrechnungsmodalitäten (Abrechnung nach Zeitaufwand / Pauschalen) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit im Angebot nichts abweichendes geregelt ist, erfolgt die Abrechnung nach Projektfortschritt. Insofern können auch vor Projektbeendigung angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden, auch wenn keine selbständig abnahmefähigen Teilleistungen vorliegen . Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch KoDeJa GmbH fällig.
    2. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch KoDeJa GmbH, so behält KoDeJa GmbH den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die KoDeJa GmbH bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
    3. Kommt der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann KoDeJa GmbH vorbehaltlich aller weiteren gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche die Zurverfügungstellung weiterer Leistungen einstellen und auch nach Beendigung des Zahlungsverzuges zukünftige Leistungen von der Erbringung von Vorauskasse abhängig machen.
    4. KoDeJa GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch KoDeJa GmbH ausdrücklich einverstanden.
  10. Fertigstellungstermin
    1. Angaben zur voraussichtlichen Projektdauer und zur Fertigstellung des Projekts sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Auch wenn ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde, sind Terminüberschreitungen nicht KoDeJa GmbH anzulasten, wenn diese auf höherer Gewalt (z.B. Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Umstände), auf nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers oder darauf beruhen, dass dieser seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 3 dieser Bedingungen nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist.
  11. Schlussbestimmungen / Sonstiges
    1. Übersetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden gegebenenfalls in mehreren Sprachen angeboten. Ausschließlich das deutschsprachige Original ist rechtlich verbindlich. Anderssprachige Versionen dienen nur zu Anschauungszwecken.
    2. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der KoDeJa GmbH zuständig.
    3. Für die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Rechtsgeschäfte gilt deutsches Recht.

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